Definition Gerhard Köbler, juristisches Wörterbuch: Wer sich als MENSCH, als „geistig sittliches Wesen“ erkennt und die Verkörperung der PERSON als Täuschung, Betrug entlarvt hat, die Identifikation mit der PERSON zurückweist und in Abwesenheit der Person weiterhin zwangsbehandelt wird, ist Geschädigter einer Verfassungsstraftat!
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